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Haftpflicht für das Reisegepäck

См. также в других словарях:

  • Gepäck, Reisegepäck — (luggage, in Amerika baggage; bagage; bagaglio). Inhalt: I. Handgepäck. II. Reisegepäck in engerem Sinne; a) Begriff b) Vertragsabschluß c) Pflichten des Aufgebers d) Haftpflicht für Verlust, Minderung oder Beschädigung des Gepäcks und für… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Fachanwalt für Versicherungsrecht — Bei dem Titel eines Fachanwalts für Versicherungsrecht handelt es sich um eine Fachanwaltsbezeichnung des deutschen Berufsrechts der Rechtsanwälte. Die Bezeichnung Fachanwalt für Versicherungsrecht wurde durch die 2. Satzungsversammlung der… …   Deutsch Wikipedia

  • Deutsche Eisenbahnen — Deutsche Eisenbahnen. Inhaltsübersicht: I. Geschichtliches. II. Der jetzige Stand des deutschen Eisenbahnwesens. A. Länge und Eigentumsverhältnisse. B. Bau und Betrieb. 1. Allgemeines. 2. Bauliche Anlagen. 3. Fahrzeuge. 4. Eisenbahnbetrieb. 5.… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Zollverfahren — Zollverfahren. Inhaltsübersicht: A. Allgemeines: I. Einfuhr. – II. Ausfuhr. – III. Durchfuhr. – IV. Deklarationsscheinverfahren. – V. Vormerkverfahren. – B. Besondere Bestimmungen für das Zollverfahren im Eisenbahnverkehr: I. Verpflichtung der… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Frachtrecht — der einzelnen Staaten. (Eisenbahnfrachtrecht). Inhalt: Einleitung. – I. Teil: Das interne Eisenbahnfrachtrecht der Vertragsstaaten des IÜ. – II. Teil: Das interne Eisenbahnfrachtrecht der europäischen Nichtvertragsstaaten, sowie Amerikas. – III.… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Geldsendungen — unterliegen, soweit Geld und Münzen mit Geldwert aus edlen Metallen oder geldwerte Papiere in Frage kommen, mit Rücksicht auf die große Verantwortung, die aus ihrer Beförderung den Eisenbahnen erwächst, besonderen Beförderungsbedingungen. Diese… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Beförderungsvertrag — (convoyance contract; contrat de transport; contratto di trasporto), Vereinbarung über die Beförderung von Personen und Gütern auf Eisenbahnen, von Station zu Station. Der B. ist ein Arbeits oder Werkverbindungsvertrag, demzufolge der eine Teil,… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Fahrkarte — (ticket; billet; biglietto); Fahrausweis, Bescheinigung über die Bezahlung des Personenfahrgelds, die zur Fahrt nach Maßgabe ihres Wortlautes sowie der einschlägigen Tarif und Reglementsbestimmungen berechtigt. Inhalt: I. Das durch die F.… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Tierbeförderung — (cattle traffic; transport du bétail; transporto bestiame). Sie umfaßt insbesondere die Beförderung von Hunden in Begleitung Reisender, von kleinen Tieren in Käfigen, Kisten, Säcken u. dgl. als Gepäck oder Fracht, von Pferden und Hunden mit… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Transportversicherung — I. Allgemeines:1. Begriff/Gefahrtragung: Versicherung der Transportmittel, der beförderten Güter und verschiedener Nebeninteressen während des Transportes und der damit im Zusammenhang stehenden Vor , Zwischen und Nachlagerungen: a) gegen alle… …   Lexikon der Economics

  • Eisenbahngerichtsstand — (jurisdiction of railways; jurisdiction des chemins de fer). Ein besonderer Gerichtsstand für Streite in Eisenbahnangelegenheiten ist in der Regel nicht vorgesehen, vielmehr sind die Eisenbahnen als Kläger und Geklagte jenen Gerichten unterworfen …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

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